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4. Quartal 2000
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Islam und Justiz in Deutschland Im Berichtszeitraum vom 12. Oktober bis 31. Dezember 2000 sind 1.770 Artikel in 5.345 Zeitungsausgaben erschienen. Verglichen mit den Zahlen für den Zeitraum 15. Juli bis 30. September 2000, in dem 556 Artikel in 1.489 unterschiedlichen Zeitungsausgaben erschienen, hat sich die Anzahl im vierten Quartal mehr als verdreifacht. Gliederung nach Artikelthemen: |
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Diese beinahe explosionsartige Vermehrung wird durch zwei Themen bestimmt: Zum einen
hat es eine Vielzahl von Gerichtsverfahren gegeben, über die breit gestreut
berichtet wurde. Zum anderen hat sich insbesondere die Berichterstattung über den
Ramadan zahlenmäßig ausgewirkt.
Gerichtsverfahren: Gerichtsverfahren vor örtlichen Gerichten, auf Landes- und auf Bundesebene haben sich mit folgenden Themen befasst:
Mit großer Sorge beobachtet das Deutsch-Islamische Institut aber auch Ansätze, dass juristische Entscheidungen, die nicht den Vorstellungen deutscher Behörden und Politiker entsprechen, von diesen unterlaufen werden, bzw. der Versuch gemacht wird, durch nachträgliche Gesetzesänderungen die Rechtsgrundlagen für die entsprechenden Entscheidungen zu verändern: Im Fall der Islamischen Föderation in Berlin, für die das Bundesverwaltungsgericht im Frühjahr 2000 entschied, dass sie Islamlehre unterrichten dürfe und dass das Urteil unverzüglich umgesetzt werden müsse, berichtet Der Tagesspiegel am 29. 11. 2000: Senat will mit Trick die Islamische Föderation vor der Schultür lassen/Gesetzesänderung soll Begriff Religionsgemeinschaft neu definieren - zu Lasten der Islamisten. In ihrem Artikel zitiert die Zeitung zu Recht die Warnung, dass der Gesetzentwurf in den Geruch eines Maßnahmegesetzes geraten könne, das einzig gegen die Föderation gerichtet ist. Aus den bereits eingegangenen Zeitungsartikeln aus dem Januar 2001 lässt sich ein weiterer Schritt in der Verhinderungsstrategie des Berliner Senats erkennen. Die Berliner Zeitung berichtet am 10. 01. 2001: Wissenschaftler überprüft Verfassungskonformität des Korans. Einen ähnlichen Vorgang gibt es in Hessen im Zusammenhang mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts in Gießen, das den Muezzinruf in Dillenburg zuließ. Die Wetzlarer Neue Zeitung berichtet am 21. 10. 2000: Für die Christdemokraten passt es in keiner Weise in das christliche Abendland/Irmer (CDU): Wenn das Verwaltungsgericht Gießen den Muezzinruf in Dillenburg genehmigt, dann müssen die Gesetze geändert werden. In zwei unterschiedlichen Fällen befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Thema Kopftuch: Erstens geht es um die Frage, ob eine muslimische Lehrerin in der Schule ein Kopftuch tragen darf, und zweitens um die Frage, ob Iranerinnern zur Erstellung von Passfotos gezwungen werden dürfen, ein Kopftuch zu tragen. In der Berichterstattung über diese beiden Fälle wird darauf hingewiesen, dass die Länder Baden-Württemberg und Bayern dabei von ganz unterschiedlichen Voraussetzungen ausgehen: So wird der Vertreter der bayerischen Landesregierung, Boettcher, zitiert (Frankfurter Allgemeine Zeitung 22. 11. 2000): Die Frage, ob das Kopftuch als religiöses Symbol zu werten sei, lasse sich nicht pauschal beantworten. Wenn eine Lehrerin ein Kopftuch im geheizten Klassenzimmer trage, dann wolle sie damit ihre religiöse Überzeugung demonstrieren. Verlangten die Behörden dagegen ein Passbild mit Kopftuch, dann geschehe das nur, weil Iran das zur Bedingung für die Einreise seiner Staatsbürger mache. Die Frankfurter Rundschau zitiert am 22. 11. 2000 den Berichterstatter Berthold Sommer, der die unterschiedliche Bewertung als Ambivalenz bezeichnet. Wir sehen keinen Zusammenhang zwischen diesen beiden Verfahren, geht es im ersten Fall um den Konflikt zwischen weltanschaulicher Neutralität und freier Religionsausübung, im zweiten aber um eine politisch-rechtliche Frage ohne religiösen Hintergrund. Sollte sich eine Tendenz entwickeln, dass Politiker weiteren Urteilen rückwirkend die gesetzliche Grundlage nehmen wollen, bzw. juristische Argumente beliebig einsetzen, so besteht die Gefahr, dass das Vertrauen in die Rechtssicherheit nachhaltig geschwächt wird. Ebenso verlieren Beurkundungen über die Verfassungstreue der Muslime in Deutschland an Glaubwürdigkeit, wenn sie auch da auf das Recht auf freie Religionsausübung pochen, wo es gar nicht in Frage gestellt wird. Körperschaft des öffentlichen Rechts: 59 Berichte informieren zum Teil sehr ausführlich und verständlich über die Kriterien nach denen in Zukunft Religionsgemeinschaften zu Körperschaften des Öffentlichen Rechts werden können. Das Urteil wurde von den Zeugen Jehovas erwirkt, auf seine Bedeutung für Muslime wird in der Berichterstattung hingewiesen. Schächten: 52 Artikel befassten sich mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Frage, ob die Islamische Religionsgemeinschaft in Hessen das Recht auf Schächtung erhalten könne. Für viele Muslime ist das Urteil schwer verständlich. Mutmaßliche Terroristen: 46 Artikel berichten über die Verhaftung mutmaßlicher Terroristen. Das Wort mutmaßlich kommt allerdings in den wenigsten Berichten vor. Statt dessen wird gesprochen von Islamisten und Gotteskämpfern. Bis heute wurde nicht ein einziger stichhaltiger Beweis dafür vorgelegt, dass arabische (islamische) Terroristen das World-Trade-Center angegriffen haben. Im Gegenteil werden die Stimmen immer lauter, die einen ganz anderen Zusammenhang vermuten. Auf das Buch Verschwörungen, Verschwörungstheorien und die Geheimnisse des 11.9. von Mathias Bröckers sei stellvertretend hingewiesen. Auch die Auseinandersetzung in Palästina hat keinen religiösen, sondern einen rein politischen Hintergrund: Das um sein Land betrogene, um seine Würde gebrachte Volk der Palästinenser verteidigt sich gegen die israelischen Aggressionen mit den Mitteln, die ihnen geblieben sind. Leitkultur: 34 Artikel zum Thema Leitkultur lassen den Schluss zu, dass dieses Thema zur Zeit nicht mehr besonders aktuell ist. Die ganze Diskussion um die sogenannte Leitkultur entzündete sich vor allem an der Silbe Leit, weniger an Kultur. Dass Zuwanderer, aber auch Gäste, die deutsche Kultur zu achten und zu respektieren haben, ist unbestritten. Zur Integration gehört allerdings mehr: dass man sich mit ihr vertraut macht, sie zu verstehen versucht, um dadurch auch ein besseres Verständnis deutscher Mentalität, deutschen Denkens zu bekommen. Politik/Bundesregierung: In leider nur 5 Artikeln wird auf den Bericht der Bundesregierung zur Lage der Muslime in Deutschland hingewiesen, der als Antwort auf eine Anfrage der CDU-Fraktion entstanden ist. Diesem sehr fundierten und sachlichen Dokument wäre eine breitere Aufmerksamkeit angemessen gewesen. (Einige Nachzügler Anfang Januar lassen allerdings hoffen, dass noch weitere folgen). Insgesamt gesehen ist die Lage der Muslime in Deutschland nicht schlecht. Vielen geht es hier auch glaubensmäßig besser als in ihren Heimatländern. Eine bessere Vertretung der Muslime nach Außen, insbesondere gegenüber der Regierung, wäre wünschenswert. Sie scheiterte leider bisher an der inneren Zerrissenheit und Uneinigkeit der Muslime selber. Wortwahl: Neben den überwiegend verwendeten Bezeichnungen Muslime und Moslems wird nach wie vor in der Berichterstattung auch die falsche Bezeichnung Mohammedaner angewendet. Ein besonders bemerkenswertes Beispiel einer Überschrift lautet: Der Ramadan ist zu Ende/ Ganze vier Wochen lang haben die Jünger Mohammeds gefastet. Muslime glauben an Gott, Mohammed ist nur sein Prophet. Dieser Tatsache trägt die Bezeichnung Mohammedaner nicht Rechnung, weshalb sich Muslime auch nicht damit identifizieren können. Das Deutsch-Islamische Institut sieht es als seine wesentliche Aufgabe an, für den Islam wichtige Begriffe sinnvoll zu verdeutschen. Wir freuen uns über Anregungen und Vorschläge. Nur mit einem klaren Vokabular können sich Muslime und Nicht-Muslime verständigen. Statt auf oft nicht einmal genauer definierte arabische Wörter zurückzugreifen, ist es von Nutzen, auch im Bereich der christlichen Theologie nach Worten für vergleichbare Konzepte zu suchen. |